11. Antwort auf eine Bemerkung von J. Stark:
,,Über
eine Anwendung
des Planckschen Elementargesetzes
...“;
von A. Einstein.
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J. Stark hat zu einer kürzlich von mir publizierten Ar-
beit1) eine Bemerkung
verfaßt zum Zwecke der Verteidigung
seines geistigen Eigentums.2) Auf die
aufgeworfene Frage der
Priorität gehe ich nicht ein, weil sie kaum jemanden
inter-
essieren dürfte, zumal es sich bei dem photochemischen
Äquivalentgesetz um
eine ganz selbstverständliche Folgerung
der Quantenhypothese handelt.3) Ich sehe
aber aus Starks
Bemerkung, daß ich das Ziel meiner Arbeit nicht genügend
klar
hervorgehoben habe. Es sollte gezeigt werden, daß man
zur Ableitung jenes
Äquivalentgesetzes nicht der Quanten-
hypothese bedarf, sondern daß dasselbe
aus gewissen einfachen
Annahmen über den photochemischen Prozeß auf
thermo-
dynamischem Wege gefolgert werden kann.
Prag, 30. Mai 1912.
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1) A. Einstein, Ann. d. Phys. 37. p. 832. 1912.
2) J. Stark, Ann. d. Phys. 38. p. 467. 1912.
3) Für den Fall, daß das photochemisch empfindliche Molekül in
Ionen
gespalten wird, habe ich übrigens das Gesetz bereits in meiner
ersten Arbeit
über die Quantenhypothese (Ann. d. Phys. 17. p. 148. 1905)
besonders
ausgesprochen.
(Eingegangen 30. Mai 1912.)
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