Man hat also

(14)

Ist eine Funktion undulatorischen Charakters, so wird das Flächenintegral der rechten Seite unserer Gleichung keinen dem Volum des Integrationsraumes proportionalen, überbaupt keinen für uns in Betracht kommenden Beitrag leisten. In diesem Falle kann also ein Integral von der Gestalt

nur zur X -Komponente einen Beitrag liefern.

Bildet man nun die beiden Integrale, welche durch Ein- setzen von a (Gleichung (9b)) in das in (12a) auftretende Integral

entstehen, so ersieht man, daß das zweite dieser Integrale die Gestalt der linken Seite von (14) hat, wobei = G 0 grad ist. Da dies tatsächlich eine Funktion undulatorischen Charakters ist, welche zudem verschwindet, wenn grad an der Oberfläche verschwindet, so kann nach (14) dies zweite Integral nur zur X -Komponente von e einen in Betracht kommenden Anteil liefern. Eine genauere Rechnung lehrt, daß dies zweite Inte- gral gerade die X -Komponente des ersten Integrales kompensiert. Wir brauchen dies nicht eigens zu beweisen, weil e x wegen der Transversalität des Lichtes verschwinden muß. Vermöge des soeben Gesagten folgt aus (12a) und (9b)

(12b)

Wir berechnen nun e y , indem wir in die zweite dieser Glei- chungen aus Gleichung (13)

einsetzen. Ferner ersetzen wir mittels der Gleichungen (8)