Das von uns betrachtete, aus Strahlung und Gasgemisch bestehende System befindet sich stets im thermodynamischen Gleichgewicht, wenn die Zahl Z der Zerfallsprozesse gleich ist der Zahl Z ' der Vereinigungsprozesse; denn es bleibt in diesem Falle nicht nur die Menge einer jeden Gasart, sondern auch die Menge der vorhandenen Strahlung ungeändert. 1 ) Diese Bedingung lautet

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wobei A und A ' nur von der Temperatur der Gasmischung abhängen. Eine eigentümliche Konsequenz dieser Betrachtung ist die, daß bei gegebener Gastemperatur und beliebig ge- gebener Strahlungsdichte (d. h. auch Strahlungstemperatur) ein thermodynamisches Gleichgewicht möglich sein soll. Es liegt aber hierin kein Verstoß gegen den zweiten Hauptsatz, was damit zusammenhängt, daß mit einem Wärmeübergang von der Strahlung zum Gase ein bestimmter chemischer Prozeß zwangläufig verbunden ist; man kann mit Hilfe des von uns betrachteten Systems kein Perpetuum mobile zweiter Art kon- struieren.

§ 2. Thermodynamische Gleichgewichtsbedingung für das im § 1 betrachtete System.

Ist S s die Entropie der im Volumen V enthaltenen Strahlung, S g diejenige des Gasgemisches, so muß für jeden der im vorigen Paragraph gefundenen Gleichgewichtszustände die Bedingung bestehen, daß für jede unendlich kleine virtuelle Änderung der Zustände von Strahlung und Gas die Änderung der Gesamt- entropie verschwindet. Die zu betrachtende virtuelle Änderung besteht darin, daß die Energiemenge N (aus der Umgebung von 0 ) der Strahlung in Energie des Gasgemisches übergeht unter gleichzeitigem Zerfall eines Gasmoleküls (g-Mol) erster Art. Bei einer solchen virtuellen Änderung würde sich die Temperatur des Gemisches um einen nicht zu vernachlässigenden -----------

1) Beim Lesen der Korrektur bemerke ich, daß dieser für das Folgende wesentliche Schluß nur unter der Voraussetzung gilt, daß bei gegebener Gastemperatur von unabhängig ist.