zu setzen ist. Gleichung (4) nimmt vermöge dieser Gleichungen für die Variationen und der Gleichung (3) die Form an

wobei zur Abkürzung gesetzt ist

(4a'')

Die mit bezeichnete Größe ist von T s unabhängig.

§ 3. Schlußfolgerungen aus der Gleichgewichtsbedingung.

Wir schreiben nun (4a) in der Form

(4b)

Da die Beziehung zwischen T s und unabhängig sein muß von T , müssen die Größen A ' /A und von T unabhängig sein. Da diese Größen auch von T s unabhängig sind, so sind wir damit zu demjenigen Zusammenhang zwischen und T s gelangt, der der Wienschen Strahlungsformel entspricht. Wir schließen hieraus:

Die im § 1 zugrunde gelegten Annahmen über den Verlauf photochemischer Vorg änge sind mit dem empirisch bekannten Gesetze der W ärmestrahlung nur vereinbar, insofern die wirkende Strahlung in den G ültigkeitsbereich des Wienschen Strahlungs- gesetzes f ällt; in diesem Falle aber ist Wiens Gesetz eine Kon- sequenz unserer Annahmen.

Schreiben wir Wiens Strahlungsformel unter Einführung der Planckschen Konstanten in der Form

so sehen wir durch Vergleichung mit (4b), daß die Gleichungen

(5)

(6)

erfülit sein müssen. Als wichtigste Konsequenz folgt also (5), da ein Gasmolek ül, welches unter Absorption von Strahlung von