früheren Abhandlung über diesen Gegenstand 1 ), welche zugleich die einzuführenden Hypothesen einstweilen rechtfertigen soll.

Jedem Molecüle einer Flüssigkeit oder einer in einer Flüssigkeit gelösten Substanz komme eine gewisse Constante c zu, sodass der Ausdruck für das relative Potential der Molecular- kräfte zweier Molecüle, welche durch die Indices ... 1 und ... 2 charakterisirt seien, lautet:

(a)

wobei ( r ) eine für alle Molecülarten gemeinsame Function der Entfernung sei. Jene Kräfte sollen sich einfach super- poniren, sodass der Ausdruck des relativen Potentiales von n Molecülen die Form habe:

(b)

Wären speciell alle Molecüle gleich beschaffen, so erhielten wir den Ausdruck:

(c)

Ferner sei das Wirkungsgesetz und das Verteilungsgesetz der Molecüle so beschaffen, dass die Summen in Integrale verwandelt werden dürfen, dann geht dieser Ausdruck über in:

N bedeutet dabei die Zahl der Molecüle in der Volumeneinheit. Bszeichnet N 0 die Anzahl der Molecüle in einem Gramm- äquivalent, so ist N 0 /N = v das Molecularvolumen der Flüssig- keit, und nehmen wir an, dass ein Grammäquivalent zur Unter- suchung vorliegt, so geht, wenn wir den Einfluss der Flüssig- keitsoberfläche vernachlässigen, unser Ausdruck über in:

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1) A. Eiustein, Ann. d. Phys. 4. p. 513. 1901.