12. Über die vom Relativit ätsprinzip geforderte Tr ägheit der Energie; von A. Einstein.

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Das Relativitätsprinzip führt in Verbindung mit den Maxwellschen Gleichungen zu der Folgerung, daß die Träg- heit eines Körpers mit dessen Energieinhalt in ganz bestimmter Weise wachse bez. abnehme. Betrachtet man nämlich einen Körper, der gleichzeitig nach zwei entgegengesetzten Richtungen eine bestimmte Strahlungsenergie aussendet, und untersucht man diesen Vorgang von zwei relativ zueinander gleichförmig bewegten Koordinatensystemen aus 1 ), von denen das eine relativ zu dem Körper ruht, und wendet man auf den Vor- gang -- von beiden Koordinatensystemen aus -- das Energie- prinzip an, so gelangt man zu dem Resultat, daß einem Energiezuwachs E des betrachteten Körpers stets ein Massen- zuwachs E/V 2 entsprechen müsse, wobei V die Lichtgeschwin- digkeit bedeutet.

Der Umstand, daß der dort behandelte spezielle Fall eine Annahme von so außerordentlicher Allgemeinheit (über die Ab- hängigkeit der Trägheit von der Energie) notwendig macht, fordert dazu auf, in allgemeinerer Weise die Notwendigkeit bez. Berechtigung der genannten Annahme zu prüfen. Ins- besondere erhebt sich die Frage: Führen nicht andere spezielle Fälle zu mit der genannten Annahme unvereinbaren Folge- rungen? Einen ersten Schritt in dieser Hinsicht habe ich letztes Jahr unternommen 2 ), indem ich zeigte, daß jene An- nahme den Widerspruch der Elektrodynamik mit dem Prinzip von der Konstanz der Schwerpunktsbewegung (mindestens was die Glieder erster Ordnung anbelangt) aufhebt.

Die allgemeine Beantwortung der aufgeworfenen Frage ist darum vorläufig nicht möglich, weil wir ein vollständiges, dem ----------

1) A. Einstein, Ann. d. Phys. 18. p. 639. 1905.

2) A. Einstein, Ann. d. Phys. 20. p. 627. 1906.